Hausordnung Friedensallee

Hausordnung Friedensallee

Unser Gymnasium trägt den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Deshalb ist es am Gymnasium Carolinum (das Schulgelände eingeschlossen) allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft untersagt, die Freiheit sowie die Würde des Menschen in Wort, Bild und Schrift verächtlich zu machen sowie Schriften, Musik, Kennzeichen, Symbole, Codes und Kleidungsmarken, die diese Inhalte transportieren, mitzuführen, zu tragen, zu verwenden oder zu verbreiten.

Allgemeine Ordnung

  • Jede Schülerin und jeder Schüler hat die Pflicht, pünktlich zum Unterrichtsbeginn im Unterrichtsraum zu sein. Der Unterricht beginnt 7:50Uhr. Das Schulgebäude ist ab 7:35Uhr geöffnet (Ausnahme bilden ungünstige Witterungsbedingungen). Spätestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn begeben sich die Schülerinnen und Schüler in den vorgesehenen Unterrichtsraum. Sie halten sich an ihrem Platz auf und bereiten sich auf den Unterricht vor.
  • Bleibt eine Klasse ohne Lehrer, ist dies sofort nach Stundenbeginn durch die Klassen- bzw. Kurssprecher im Sekretariat zu melden.
  • Während der gesamten Unterrichts- und Pausenzeit und während einer Freistunde darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Die Schüler können sich im Aufenthaltsraum im Obergeschoss aufhalten.
  • Das Klassenbuch wird zur 1. Stunde vom Fachlehrer mitgebracht. Bei Fachraumwechsel ist ein zuvor benannter Schüler für die Mitnahme verantwortlich. Nach Unterrichtsende wird das Klassenbuch vom Fachlehrer ins Lehrerzimmer zurückgebracht. Die Verwahrung des Kursheftes erfolgt im Fach des Lehrers.
  • Die Klassen bzw. die Kurse sorgen nach Beendigung einer Unterrichtsstunde oder eines Unterrichtstages für einen ordentlichen Zustand der Räume.
    Die Fenster und Türen sind grundsätzlich zu schließen.
    Nach der 6. Stunde werden die digitalen Medien in den Ausgangszustand überführt.
  • In den PC-Räumen gelten besondere Regelungen im Umgang mit dem PC. Es gilt an den PCs ein absolutes Ess- und Trinkverbot.
  • In den Fachräumen sollten Jacken aus brandschutztechnischen Gründen im Flur aufbewahrt werden. In allen anderen Unterrichtsräumen entscheidet der Fachlehrer über den Verbleib der Jacken.
  • Beim Verlassen der Schule, speziell nach Unterrichtsende, ist auf geschlossene Außentüren zu achten.
  • In den Fachunterrichtsräumen sind die durch gesonderte Belehrungen festgelegten Verhaltensnormen verbindlich.

Pausenordnung

  • Vor Unterrichtsbeginn bzw. nach Ende und Beginn der Hofpausen gehen die Schüler mit dem ersten Klingelzeichen diszipliniert auf kürzesten Weg aus bzw. in das Schulhaus.
  • Nach der Esseneinnahme haben sich die Schülerinnen und Schüler umgehend auf den Pausenhof zu begeben. Dabei erfolgt die Mittagsversorgung der Fahrschüler in der 2. Hofpause, die der lokal ansässigen Schülerinnen und Schüler nach der 6. Stunde. Der Speiseraum ist sauber zu hinterlassen.
  • Während der kleinen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht des Lehrers im Raum auf.
  • Auf dem Schulhof werden keinerlei Ballsportarten durchgeführt (Ausnahme sind die dafür vorgesehenen Tischtennisplatten).
  • Das Fotografieren und Filmen von anderen und Tonaufnahmen sind auf dem Schulgelände verboten.
  • Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schülerinnen und Schüler umgehend das Schulgelände.
  • Verschlossene Außentüren dürfen außer in einer Gefahrensituation nicht durch Betätigung des Notfallhebels geöffnet werden. Die Brandschutztüren in den Fluren müssen stets geöffnet bleiben.
  • Die Feuerwehr-Zufahrten auf dem Schulgelände sind stets freizuhalten.

Prinzipien der Unterrichtsordnung, des allgemeinen Verhaltens

  • Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts sind zeitlich und räumlich mit den schulfachlichen Koordinatoren abzustimmen. Der jeweils verantwortliche Lehrer ist für den Verschluss des Raumes zuständig. Der Hausmeister ist zu informieren.
  • Alle Einrichtungen der Schule, alle Ausstattungsgegenstände sowie Schulhof und Grünanlagen werden verantwortungsbewusst und pfleglich behandelt bzw. genutzt. Das Verunstalten, Beschädigen und Bemalen aller Flächen, insbesondere der Schulbänke, ist zu unterlassen. Die Entsorgung von Kaugummiresten hat in den Mülleimern zu erfolgen.
  • Die Schülerinnen und Schüler achten darauf, dass der Abfall in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt wird.
  • Das Befahren des Schulhofs mit Fahrrädern ist nicht gestattet. Fahrräder werden im gesicherten Zustand und geordnet nur in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt und angeschlossen.
  • Aus Sicherheitsgründen darf der Schulhof nicht mit Kraftfahrzeugen (ausgenommen Wirtschaftsfahrzeuge und Sonderparkgenehmigungen) befahren werden.
  • Auf dem Schulgelände besteht ein generelles Rauchverbot, einschließlich der Benutzung von E-Zigaretten bzw. E-Shishas.
  • Rauschmittel aller Art dürfen nicht mitgebracht und/oder konsumiert werden.
  • Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (u.a. Waffen jeder Art, Munition, Feuerwerkskörper, Gummischleudern etc.) ist verboten.
  • Schließfächer können angemietet und in Eigenverantwortung des Schülers genutzt werden.
  • Für die Aufbewahrung von Fundsachen von Schülern gilt folgende Regelung: Kleinere Wertgegenstände (Geldbörsen, Schlüssel, Schmuck...) werden im Sekretariat abgegeben und aufbewahrt. Alle anderen Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben und für einen bestimmten Zeitraum verwahrt.

Arbeit mit mobilen Endgeräten

  • Digitale Kommunikation und digitale Informationsbeschaffung im Unterricht bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis der unterrichtenden Lehrkraft.
  • Die Lehrkraft entscheidet über Art, Dauer und Intensität der Benutzung der mobilen Endgeräte. Ein Zuwiderhandeln wird als Betrugsversuch gewertet.
  • Geht von der Nutzung eines digitalen Endgerätes eine Störung des Unterrichtsprozesses aus, so kann dieses von den Schülern im ausgeschalteten Zustand eingefordert und zu einem späteren Zeitpunkt an dazu berechtigte Personen durch die Lehrkraft zurückgegeben werden.
  • Die Arbeit mit mobilen Endgeräten ist ein zeitlich dynamischer Prozess, der in regelmäßigen Abständen überprüft werden muss.
  • Das Verwenden mobiler Endgeräte in Leistungserhebungen ist untersagt und wird als Täuschung gewertet, Ausnahmen regeln ggf. die Fachlehrer.
  • Inhalte, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem jeweiligen Unterricht stehen, wie z.B. Spielen, Musikhören, Chatten, dürfen grundsätzlich nur mit der Genehmigung der Aufsichtsperson bzw. der Fachlehrkraft aufgerufen werden.

Unfallfürsorge, Haftung und Versicherungsschutz

  • Alle allgemein gültigen Regelungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und zur Verhütung von Unfällen sind zu beachten. Die Klassenleiterinnen und Klassenleiter führen monatliche Belehrungen durch.
  • Erkennbar drohende Gefahren und eingetretene Schäden müssen der Schulleitung und dem Hausmeister umgehend gemeldet werden.
  • Bei einem Unfall müssen die aufsichtführende Lehrkraft und das Sekretariat sofort benachrichtigt werden. Erste Hilfe ist zu gewährleisten; erforderlichenfalls ist durch das Sekretariat ärztliche Hilfe herbeizurufen.
  • Das Verhalten bei Feuer- oder Katastrophen-Alarm wird den Schülerinnen und Schülern in regelmäßigen Zeitabständen verdeutlicht und mit ihnen geübt.
  • Die Haftung in Schadensfällen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen dieser Vorschriften haften somit auch die Schüler (oder ihre Erziehungsberechtigten) für die von ihnen verursachten Personen- und Sachschäden.
  • Die Schüler sind verpflichtet, ihre Wertgegenstände selbst zu beaufsichtigen. Wertsachen und größere Geldbeträge sollten nicht in die Schule mitgebracht werden.

Hausrecht

  • Das Hausrecht nimmt stets der Schulleiter wahr. Ist der Schulleiter abwesend oder verhindert, vertritt ihn darin die stellvertretende Schulleiterin oder im Falle ihrer Verhinderung ein Mitglied der erweiterten Schulleitung.
  • Bei Abwesenheit des Schulleiters oder seiner Vertretung ist der Schulhausmeister oder ein anderer Beauftragter befugt, das Hausrecht wahrzunehmen.

Bernburg, im Mai 2023

T. Wiehle

Schulleiter