Hausordnung Schlossgartenstraße
Unser Gymnasium trägt den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Deshalb ist es am Gymnasium Carolinum (das Schulgelände eingeschlossen) allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft untersagt, die Freiheit sowie die Würde des Menschen in Wort, Bild und Schrift verächtlich zu machen sowie Schriften, Musik, Kennzeichen, Symbole, Codes und Kleidungsmarken die diese Inhalte transportieren mitzuführen, zu tragen, zu verwenden oder zu verbreiten.
Allgemeine Ordnung
- Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts sind zeitlich und räumlich mit den schulfachlichen Koordinatoren abzustimmen. Der jeweils verantwortliche Lehrer ist für den Verschluss des Raumes zuständig. Der Hausmeister und gegebenenfalls die Reinigungskräfte sind zu informieren.
- In den Fachunterrichtsräumen sind die durch gesonderte Belehrungen festgelegten Verhaltensnormen verbindlich.
- Alle Einrichtungen der Schule, alle Ausstattungsgegenstände sowie Schulhof, Grünanlagen und Laufbahn werden verantwortungsbewusst und pfleglich behandelt bzw. genutzt.
- Das Verunstalten, Beschädigen und Bemalen aller Flächen, insbesondere der Schulbänke, ist zu unterlassen. Die Entsorgung von Kaugummiresten hat in den Mülleimern zu erfolgen.
- Die Schüler achten darauf, dass Abfall getrennt in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt wird.
- Das Befahren des Schulhofs mit Fahrrädern ist nicht gestattet.
- Fahrräder werden im gesicherten Zustand und geordnet nur in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt und angeschlossen.
- Es ist darauf zu achten, dass die Zufahrt zur Schule (im Havariefall) immer frei ist.
- Aus Sicherheitsgründen darf der Schulhof nicht mit Kraftfahrzeugen (ausgenommen Wirtschaftsfahrzeuge und Sonderparkgenehmigungen) befahren werden.
- Auf dem Schulgelände besteht ein generelles Rauchverbot, einschließlich der Benutzung von E-Zigaretten bzw. E-Shishas.
- Rauschmittel aller Art dürfen nicht mitgebracht und/oder konsumiert werden.
- Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (u.a. Waffen jeder Art, Munition, Feuerwerkskörper, Gummischleudern etc.) ist verboten.
- Schließfächer können angemietet und in Eigenverantwortung des Schülers genutzt werden.
- Für die Aufbewahrung von Fundsachen von Schülern gilt folgende Regelung: Kleinere Wertgegenstände (Geldbörsen, Schlüssel, Schmuck...) werden im Sekretariat abgegeben und aufbewahrt. Alle anderen Fundsachen werden im Erdgeschoss links neben dem Treppenaufgang abgelegt und können vom Eigentümer dort wieder an sich genommen werden.
- Die Keller, die Bodentreppe und den Boden dürfen Schüler nur mit ausdrücklicher Genehmigung und unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten.
Pausenordnung
- Vor Unterrichtsbeginn bzw. nach Ende und Beginn der Hofpausen gehen die Schüler mit demersten Klingelzeichen diszipliniert auf kürzestem Weg aus bzw. in das Schulhaus.
- Nach der Esseneinnahme haben sich die Schülerinnen und Schüler umgehend auf den Pausenhofzu begeben.
- Der Speiseraum (Aufenthaltsraum) ist sauber zu hinterlassen.
- Das Fotografieren und Filmen von anderen und Tonaufnahmen sind auf dem Schulgelände verboten.
- Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schülerinnen und Schüler umgehend das Schulgelände.
- Verschlossene Außentüren dürfen außer in einer Gefahrensituation nicht durch Betätigung desNotfallhebels geöffnet werden.
- Die Feuerwehr-Zufahrten auf dem Schulgelände sind stets freizuhalten.
Prinzipien der Unterrichtsordnung, des allgemeinen Verhaltens
- Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts sind zeitlich und räumlich mit den schulfachlichen Koordinatoren abzustimmen. Der jeweils verantwortliche Lehrer ist für den Verschluss des Raumes zuständig. Der Hausmeister und gegebenenfalls die Reinigungskräfte sind zu informieren.
- In den Fachunterrichtsräumen sind die durch gesonderte Belehrungen festgelegten Verhaltensnormen verbindlich.
- Alle Einrichtungen der Schule, alle Ausstattungsgegenstände sowie Schulhof, Grünanlagen und Laufbahn werden verantwortungsbewusst und pfleglich behandelt bzw. genutzt. Das Verunstalten, Beschädigen und Bemalen aller Flächen, insbesondere der Schulbänke, ist zu unterlassen. Die Entsorgung von Kaugummiresten hat in den Mülleimern zu erfolgen.
- Die Schüler achten darauf, dass Abfall getrennt in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt wird.
- Das Befahren des Schulhofs mit Fahrrädern ist nicht gestattet. Fahrräder werden im gesicherten Zustand und geordnet nur in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt und angeschlossen.
- Es ist darauf zu achten, dass die Zufahrt zur Schule (im Havariefall) immer frei ist.
- Aus Sicherheitsgründen darf der Schulhof nicht mit Kraftfahrzeugen (ausgenommen Wirtschaftsfahrzeuge und Sonderparkgenehmigungen) befahren werden.
- Auf dem Schulgelände besteht ein generelles Rauchverbot, einschließlich der Benutzung von E-Zigaretten bzw. E-Shishas.
- Rauschmittel aller Art dürfen nicht mitgebracht und/oder konsumiert werden.
- Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen (u.a. Waffen jeder Art, Munition, Feuerwerkskörper, Gummischleudern etc.) ist verboten.
- Schließfächer können angemietet und in Eigenverantwortung des Schülers genutzt werden.
- Für die Aufbewahrung von Fundsachen von Schülern gilt folgende Regelung: Kleinere Wertgegenstände (Geldbörsen, Schlüssel, Schmuck...) werden im Sekretariat abgegeben und aufbewahrt. Alle anderen Fundsachen werden im Erdgeschoss links neben dem Treppenaufgang abgelegt und können vom Eigentümer dort wieder an sich genommen werden.
- Die Keller, die Bodentreppe und den Boden dürfen Schüler nur mit ausdrücklicher Genehmigung und unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten.
Arbeit mit mobilen Endgeräten
- Die Benutzung mobiler Endgeräte ist auf dem Schulgelände Schlossgartenstraße in der Zeit von 07:40 Uhr bis 15:00Uhr untersagt.
- Digitale Kommunikation und digitale Informationsbeschaffung im Unterricht bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis der unterrichtenden Lehrkraft.
- Die Lehrkraft entscheidet über Art, Dauer und Intensität der Benutzung der mobilen Endgeräte. Ein Zuwiderhandeln wird als Betrugsversuch gewertet.
- Geht von der Nutzung eines digitalen Endgerätes eine Störung des Unterrichtsprozesses aus, so kann dieses von den Schülern im ausgeschalteten Zustand eingefordert und zu einem späteren Zeitpunkt an dazu berechtigte Personen bzw. den Sorgeberechtigten durch die Lehrkraftzurückgegeben werden.
- Das Verwenden mobiler Endgeräte in Leistungserhebungen ist untersagt und wird als Täuschung gewertet, Ausnahmen regeln ggf. die Fachlehrer.
- Inhalte, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem jeweiligen Unterricht stehen, wie z.B. Spielen, Musikhören, Chatten, dürfen grundsätzlich nur mit der Genehmigung der Aufsichtsperson bzw. der Fachlehrkraft aufgerufen werden.
Unfallfürsorge, Haftung und Versicherungsschutz
- Alle allgemein gültigen Regelungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und zur Verhütung von Unfällen sind zu beachten. Die Klassenleiterinnen und Klassenleiter bzw. Tutoren und Tutorinnen führen monatliche Belehrungen durch.
- Erkennbar drohende Gefahren und eingetretene Schäden müssen der Schulleitung und dem Hausmeister umgehend gemeldet werden.
- Bei einem Unfall müssen die aufsichtsführende Lehrkraft und das Sekretariat sofort benachrichtigt
- Erste Hilfe ist durch die Lehrkräfte zu gewährleisten; erforderlichenfalls ist durch das Sekretariat ärztliche Hilfe herbeizurufen.
- Das Verhalten bei Feuer- oder Katastrophen-Alarm wird den Schülerinnen und Schülern in regelmäßigen Zeitabständen verdeutlicht und mit ihnen geübt.
- Die Haftung in Schadensfällen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen dieser Vorschriften haften somit auch die Schüler (oder ihre Erziehungsberechtigten) für die von ihnen verursachten Personen- und Sachschäden.
- Die Schüler sind verpflichtet, ihre Wertgegenstände selbst zu beaufsichtigen. Wertsachen und größere Geldbeträge sollten nicht in die Schule mitgebracht werden.
Krankheitsbedingtes Nachhausegehen
- Schülerinnen bzw. Schüler, die im Laufe des Vormittages erkranken, sind zwingend verpflichtet,sich im Sekretariat zu melden bzw. dann abzumelden.
- Die Sachbearbeiterin informiert ausnahmslos (8 – 12) die Eltern über die Notfallnummer.
- Sollten die Eltern nicht erreichbar sein, kann die Schülerin /der Schüler die Schule nicht verlassen.Die Schülerin bzw. der Schüler werden wieder in den Unterricht geschickt.
- Das Sekretariat oder ein Mitglied der Schulleitung entscheidet, inwieweit der Notarzt hinzugezogenwerden sollte.
- Schülerinnen bzw. Schüler, die, ohne sich abzumelden, die Schule verlassen, haben ihre Schulpflicht verletzt. Es fallen unentschuldigte Stunden an.
Hausrecht
- Das Hausrecht nimmt stets der Schulleiter wahr.
- Ist der Schulleiter abwesend oder verhindert,vertritt ihn darin die stellvertretende Schulleiterin oder im Falle ihrer Verhinderung ein weiteresMitglied der Schulleitung.
- Bei Abwesenheit des Schulleiters oder seiner Vertretung ist der Schulhausmeister oder ein andererBeauftragter befugt, das Hausrecht wahrzunehmen.
Bernburg, im August 2026
T. Wiehle
Schulleiter