Unterrichtsbegleitende Bewertung
Festlegung der Fachschaft: In allen Klassenstufen werden mindestens vier unterrichtsbegleitende Bewertungen pro HJ / KHJ erteilt.
Ausnahme: 3./4. KHJ mind. drei.
Klassenarbeiten Klassen 5 - 10: Gewichtung jeweils 30 %
Klassenstufe | Dauer | Schwerpunkte |
---|---|---|
5.1 | 45 Minuten | Literarische Texte: Märchen |
5.2 | 45 Minuten | Sprache: Wortarten, Satzglieder, RS-Strategien → an Sachtexten |
6.1 | 45 Minuten | Literarische Texte: Fabeln |
6.2 | 45 Minuten | ZKA: 19.05.2025 |
7.1 | 45 Minuten | Sprache und Sprachgebrauch bei Analyse von Sachtexten [Satzbau: Satzglieder + Glied-/Relativsätze] |
7.2 | 45 Minuten [+ Lesen / Textarbeit] |
Literarische Texte + Schreiben: Ballade |
8.1 | 90 Minuten | Literarische Texte: Interpretation einer Kurzgeschichte |
8.2 | 90 Minuten | Schreiben: Aufsatz [Argumentation] |
8.3 | 90 Minuten UBB |
VERA: 11.02.2025 - 28.03.2025, ausschließlich Online-Testung, verpflichtend |
9.1 | 90 Minuten 2024/2025 Schulinterne Vergleichsarbeit |
Sachtextanalyse [mit Aspekten der Textverflechtung] |
9.2 | 135 Minuten | Literarische Texte + Schreiben: Szeneninterpretation [Aufsatz mit Teilaufgaben] zu Schiller: Kabale und Liebe |
10.1 | 135 Minuten | Literarische Texte + Schreiben: Interpretation epischer Texte zu Hesse: Unterm Rad |
10.2 | 135 Minuten | Pragmatische Texte + Schreiben: Materialgestützte Textproduktion |
Bewertung von Schülerleistungen in Klassenarbeiten
Aufsatz und Klassenarbeiten Sek. I und Jg. 10
- Gesamtnote, dabei prozentuale Gewichtung möglich (z.B. 60 % Inhalts- zu 40 % Darstellungsleistung)
- Gehäufte Verstöße gegen Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung, aber auch erhebliche Verstöße gegen die äußere Form führen zur Herabsetzung der Zensur um eine Notenstufe. [s. RdErl. des MK vom 13.05.2001]
- Festlegung von Bewertungseinheiten für Rs/Gr/Zs und Schrift / Form in Klassenarbeiten mit Teilaufgaben oder prozentuale Gewichtung [je nach Lernstand, Anforderung und Arbeitszeit]
Bewertung von Diktaten (als Test) in Klasse 5-10
Statt der bisherigen festen Notenskalen für Klassenstufen sollen fortan flexible Maßstäbe zur Bewertung von Diktaten genutzt werden. Dabei wird für jedes Diktat individuell ein Notenmaßstab anhand der Schwierigkeit und des Textumfangs erstellt. Das Ziel ist eine fairere und nachvollziehbarere Bewertung der Schülerleistungen, die dem individuellem Niveau der Lerngruppe angepasst werden kann.
Die Schwierigkeit eines Diktates misst sich an folgenden Maßstäben:
- Wurde das Diktat im Unterricht geübt? (und wie oft?)
- Welches Thema wird behandelt (z.B. Großschreibung bei Substantiven vs. Getrennt-Zusammenschreibung)?
- Wie viele (Rechtschreib-)Themen werden im Diktat geprüft?
- Wie zeigt sich das generelle Leistungsniveau der Klasse?
Die Berechnung der Notenskala geschieht folgendermaßen:
Zunächst wird die Gesamtwortzahl sowie die Schwierigkeit des Diktates bestimmt. Danach wird die Fehlerzahl bestimmt, bei der die Note 6 erteilt werden würde. Hierfür sollen folgende Fehlerquoten angewendet werden:
- normale Diktate: 10% Fehlerquote = Note 6
- schwere Diktate: 13% Fehlerquote = Note 6
Für die Berechnung der Notentabelle wird die minimale und die maximale Fehlerzahl festgelegt.
Bei einem Diktat von 200 Wörtern könnte diese Tabelle wie folgt aussehen:
Note 1 |
Note 2 |
Note 3 |
Note 4 |
Note 5 |
Note 6 |
0-0,5 Fehler |
1-4 Fehler |
4,5 – 10 Fehler |
10,5 – 16 Fehler |
16,5 – 19,5 Fehler |
Ab 20 Fehler |
Klausuren Klassen 11 und 12: 40% der Gesamtbewertung
Kurshalbjahr | Dauer | Schwerpunkt |
---|---|---|
11.1 | 180 Minuten | Interpretation eines dramatischen Textauszugs |
11.2 | 180 Minuten | Analyse pragmatischer Texte mit erörterndem Anteil / Texterörterung |
12.1 | 210 Minuten | Interpretation Lyrik [auch Vgl. möglich] |
12.2 | 210 Minuten | Materialgestütztes Schreiben [eines informierenden Textes] |
Bewertung der Klausuren Sek. II
- Gesamtzensur in Notenpunkten und verbale Einschätzung
- Bewertung der orthografischen Leistung entsprechend den EPA:
1 NP Abzug: "gehäuft auftretende Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit und / oder die Form"
2 NP Abzug: "schwerwiegende Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit und / oder die Form"